Leistungen
Die Schwerpunkte meiner Kanzlei sind das Familienrecht und das Erbrecht.
Familienrecht
Der zentrale Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Familienrecht in seiner komplexen Vielschichtigkeit. Eine für den Laien kaum überschaubare Anzahl von Gesetzen und wechselnde Reformen erfordern eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Rechtsgebiet und die damit einhergehende Spezialisierung. Ich berate und vertrete Sie in allen Scheidungs- und Scheidungsfolgeangelegenheiten, insbesondere in Unterhalts-, Umgangs- und Sorgerechtsverfahren, bei Zugewinn- und Versorgungsausgleichsansprüchen. Eine frühzeitige und qualifizierte rechtliche Beratung hilft Ihnen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und tragfähige Lösungen zu erreichen. Auch in Lebenspartnerschafts- und Vaterschaftsangelegenheiten berate ich Sie umfassend und kompetent.
Erbrecht
Das Erbrecht ist eine komplexe, aber auch sensible Materie. Ziel meiner Tätigkeit ist es, Sie auf diesem vielschichtigen Rechtsgebiet zu beraten und Sie bei der Realisierung Ihrer persönlichen Wünsche und Vorstellungen zu unterstützen. Es bedarf unbedingt der eindeutigen Formulierung einer rechtswirksamen Verfügung für den Todesfall, damit nicht der Gesetzgeber über Ihren Nachlass entscheidet. Neben Fragen der Testamentsgestaltung (Einzel- oder Ehegattentestament) berate ich Sie umfassend auf dem Gebiet der Erbauseinandersetzung, des Pflichtteilsrechts sowie der Testamentsvollstreckung. Des Weiteren unterstütze ich Sie bei der Errichtung einer Patienten- und Betreuungsverfügung sowie der Erteilung einer Vorsorgevollmacht.